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JD-PAPERDESIGN
Sandra Dörries & Holger Jerrentrup GbR
Marktstrasse 48
33602 Bielefeld

Telefon:   +49 (521) - 988 73 20
Telefax +49 (521) - 988 73 21
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Vertretungsberechtigte Gesellschafter
Sandra Dörries & Holger Jerrentrup

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 305 / 5926 / 1369

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Sandra Dörries und Holger Jerrentrup (Anschrift wie oben)

Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Vertragsabschluß

a) Für alle Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich
nachstehende Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen
werden nicht anerkannt und werden somit nicht Vertragsinhalt.

b) Ein Vertragsabschluß bedarf der schriftlichen Bestätigung.

c) Mündliche Vereinbarungen und Nebenabrede sowie Abweichungen von
diesen Bedingungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit in jedem Fall
der schriftlichen Bestätigung.

d) Bedingungen, die seitens des Käufers auferlegt werden, sind – soweitnicht Bestandteil des Kaufvertrages und schriftlich bestätigt – unverbindlich.

e) Aufträge gelten erst angenommen, wenn sie unter Hinweis auf diese allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen schriftlich bestätigt worden
sind.

II. Angebote, Preise und Berechnung

a) Die Angebote sind stets freibleibend.

b) Sollte in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung aus irgendeinem
Grund eine Erhöhung oder Ermäßigung der Preise eintreten, so
wird der am Tag der Lieferung gültige Preis berechnet.

c) Bei bedruckter Ausführung sind die Kosten für die erforderlichen
Entwürfe, Druckvorlagen und –platten im Preis nicht enthalten. Die
Kosten hierfür werden jeweils gesondert zu den Selbstkosten in Rechnung
gestellt.

III.Lieferung

a) Die Lieferung erfolgt schnellstens; eine feste Lieferzeit kann jedoch nicht
zugesagt werden.

b) Die Gefahr geht, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten ganz oder
zum Teil trägt, auf den Käufer über, sobald die Ware das Lieferwerk verlassen
hat.

c) Höhere Gewalt und betriebliche oder außerbetriebliche Störungen jeder
Art (Streik, Rohstoffmangel, Versandstörungen etc.) berechtigen den
Verkäufer, für die Dauer der Störung übernommene Lieferverpflichtungen
aufzuschieben, abzuändern oder aufzuheben.

d) Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und sonstige
Ansprüche sind ausgeschlossen.

e) Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

f) Bei Anfertigungen behält sich der Lieferer eine Mehr- oder Minderlieferung
bis zu 15 % der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen
Liefermenge vor.

IV. Zahlungsbedingungen

a) Zahlungen haben termingerecht, unmittelbar und gebührenfrei zu erfolgen.

b) Für die Gewährung von Skonto und Zahlungsziel ist der Inhalt der Auftragsbestätigung
und Rechnung maßgeblich.

c) Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, so werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines weiteren Verzugs Schadensverzugszinsen
in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank berechnet.

d) Die Hereingabe von Schecks oder Wechseln bedarf der Zustimmung. In
diesem Fall gehen alle Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt
erst mit der Einlösung bewirkt.

e) In Fällen, wo vor oder bei Lieferung Umstände hinsichtlich der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Käufers bekannt werden, welche die künftigen
Ansprüche nicht hinreichend gesichert oder gar gefährdet erscheinen
lassen, kann Vorauszahlung oder Sicherheit verlangt werden. Der Verkäufer
ist in diesem Fall ferner berechtigt, ohne Nachfristsetzung und
Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.

f) Bei Nichtabnahme der gekauften Ware bzw. bei Vertragsaufhebung ist
der Verkäufer berechtigt, anstelle des konkreten Schadens pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 15% der Bruttoauftragssumme, zzgl. der entstandenen
Kosten für Entwürfe, Druckvorlagen und –platten, in Rechnung
zu stellen.

g) Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Beanstandung, Mängelrügen oder
Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, gegen eine Forderung aufzurechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

V. Mängelrügen und Gewährleistung

a) Technisch bedingte, handelsübliche sowie geringfügige Abweichungen in
Maß, Gewicht, Stoff, Material und Farbe der Waren sind kein Grund zur
Beanstandung.

b) Für die Haltbarkeit der Farben kann der Verkäufer keine Gewähr übernehmen,
selbst wenn dies als licht- und wasserbeständig bezeichnet werden.
Ebenfalls kann die Abriebfestigkeit der Farben nicht garantiert werden.
Für Folgeschäden aus Farbabrieb haftet der Verkäufer nicht.
Farbabweichungen so wie Farbschwankungen innerhalb der Auflage,
oder von Auflage zu Auflage, bleiben vorbehalten. Geringfügige Passerschwankungen
sind kein Grund zur Mängelrüge.

c) Mängelrüge – auch verborgene Mängel – können nur innerhalb 8 Tagen
nach Eintreffen der Ware schriftlich bei dem Verkäufer geltend gemacht
werden. Sie sind nicht mehr zulässig, wenn dem Verkäufer eine Nachprüfung
der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Die Geltendmachung
von Mängelrügen berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung
und befreit den Käufer nicht von der Annahme- und sachgemäßen
Lagerungspflicht.

d) Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers
ein Minderungsrecht oder einen Anspruch auf Ersatzlieferung. Alle weitergehenden
Ansprüche – auch Schadenersatz, entgangener Gewinn so
wie sonstige Verzugsfolgen – sind ausgeschlossen.

e) Schadenersatz für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

f) Bei der Fertigung von Karton-, Papier- und Kunststoffbeutel/tasche und
ähnlichen Erzeugnissen ist der Anteil einer verhältnismäßig geringen
Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu
2% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel
in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

VI.Eigentumsvorbehalt

a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher
Forderungen im Eigentum des Verkäufers.

b) Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung
über die Waren zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten
und zu veräußern.

c) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder zur
Sicherheit zu übereignen.

d) Zugriffe Dritter auf die dem Verkäufer noch gehörenden Erzeugnisse und
Forderungen sind vom Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

e) Dabei hat der Käufer die Kosten all der Maßnahmen zu tragen, die dem
Verkäufer zur Beseitigung solcher Zugriffe geeignet erscheinen; dies gilt
insbesondere für Kosten von Interventionsprozessen.

VII. Entwürfe und Originale

a) Entwürfe und Originale so wie Musterarbeiten werden, sofern ein Auftrag
im Rahmen des Angebots nicht erfolgt, gesondert berechnet. Die Muster
sind Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne seine ausdrückliche

Genehmigung nicht verwendet werden.

a) Bei Mustern sind deren Eigenschaften nur dann als zugesichert anzusehen,
wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
bzw. der Geschäftsverbindung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess,
gilt das Amtsgericht Bielefeld als ausdrücklich vereinbart.

b) Für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens ( §§ 668ff ZPO ) geltend
gemacht werden, gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bielefeld
als ausdrücklich vereinbart.

c) Bei Rechtsgeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern ist in jedem
Fall deutsches Recht anzuwenden.

IX. Gültigkeit dieser Bestimmungen

Ein unter Hinweis auf die vorstehenden Bedingungen geschlossener
Vertrag bleibt auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Punkte der Bedingungen verbindlich.


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